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ISBN-10: 3834809845

ISBN-13: 9783834809841

ISBN-10: 3834896330

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56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1991 (BGBl. I S. 533), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992) geändert worden ist, außer Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. 1. 1. 2. 2. 1. 2. 3. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 4. 1. 2. 3. 5. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 1. 1. Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie (1) Die Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien zur Standortfindung als Beitrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung können nach den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefasst werden.

Für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 11 Prozent bei Gebäuden und 14 Prozent bei raumbildenden Ausbauten, 4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 6 Prozent bei Gebäuden und 2 Prozent bei raumbildenden Ausbauten, 5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent bei Gebäuden und 30 Prozent bei raumbildenden Ausbauten, 6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent bei Gebäuden und 7 Prozent bei raumbildenden Ausbauten, 7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 4 Prozent bei Gebäuden und 3 Prozent bei raumbildende Ausbauten, 28 Teil 3 Objektplanung 8.

Anforderungen an die Lichtgestaltung, 3. Anforderungen an die Raum-Zuordnung und Raum-Proportion, 4. Technische Ausrüstung, 5. Farb- und Materialgestaltung, 6. konstruktive Detailgestaltung. (4) Sind für ein Gebäude oder einen raumbildenden Ausbau Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar und bestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone das Gebäude oder der raumbildende Ausbau zugeordnet werden kann, so ist die Anzahl der Bewertungspunkte nach Absatz 5 zu ermitteln; das Gebäude oder der raumbildende Ausbau ist nach der Summe der Bewertungspunkte folgenden Honorarzonen zuzuordnen: 1.

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Textausgabe/Text Edition: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 18. August 2009/Official Scale of Fees for Services by Architects and Engineers dated 18th August 2009


by Kevin
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